18/1 Sie leuchtet – wenn man will
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 22:45 |
Die Lebensmittel-Ampel. Zwar nicht offiziell und mit amtlichem Segen, aber auf eine Art guerillamässig, im Internet. Seit Montag ist sie aufgeschaltet. 7000 Produkte sind in der Liste bereits erfasst. Mit einem Klick kann man sie abrufen und auf einen Blick erkennen, ob sich der Gehalt an Nährwerten im roten, gelben oder grünen Bereich bewegt.
Codecheck heisst die private Organisation, welche diesen Dienst ins Leben gerufen hat, und sie will damit einen Beitrag zur Orientierungshilfe leisten, auf freiwilliger Basis. Da sich staatliche Stellen und vor allem die Lebensmittelindustrie nach wie vor schwer tun mit diesem Hilfsmitttel einer einfachen und einleuchtenden Deklaration, wurde hier zur Selbsthilfe gegriffen.
Die Ampel ist international noch nicht breit akzeptiert. Zwar wächst die Zahl der Interessenten stetig, aber gleichzeitig wächst auch der Widerstand, denn die Lebensmittelhersteller fürchten eine Image-schädigende Wirkung, dass es zu Verkaufs-Einbrüchen kommen könnte bei Produkten, die mit viel Rot gekennzeichnet sind…
Offiziell wird in der Schweiz ein Label-System geprüft, das mit einem kleinen OK-Haken als Gütezeichen die „besten“ Angebote innerhalb verschiedener Kategorien auszeichnet. Das Konzept ist noch nicht spruchreif, sollte aber wenn möglich im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Da solche Lösungen in der Demokratie immer viel Zeit für die Realisierung benötigen, ist die Industrie schon wacker dabei, die Einführung zu torpedieren und zu unterwandern. Achten Sie mal beim Kauf von verpackten Lebensmitteln darauf, wo überall bereits ein firmeneigenes OK-Häkchen draufsteht, täuschend ähnlich dem geplanten Label nachgemacht, mit Hinweisen auf beliebige Eigenschaften wie garantiert naturecht, ohne Zusatzstoffe, aus biologischem Anbau…
Es wird alles unternommen, um den Konsumenten zu verwirren und an der Nase herum zu führen. Da ist es gut, dass es ein cleveres Hilfsmittel gibt, welches online konsultiert werden kann, und dabei niemanden zu nichts zwingt, da es absolut freiwillig benützt werden kann.