20/7 Zu Tode hungern
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 23:27 |
Angeregte Debatte im CLUB über den Hungerstreik des verurteilten Hanfbauern Rappaz und die Frage, ob man ihn zwangsernähren soll bzw. darf, oder ob man ihn sterben lassen darf bzw. soll. Die Meinungen sind geteilt, es ist erstaunlicherweise der Arzt, der dafür eintritt, dass man ihn sterben lässt, da er dies bei freiem Willen so wolle.
Wie kommt es denn, frage ich mich, dass man selbst dem kleinsten Kriminellen, der für eine Nacht in Haft genommen wird, den Gürtel abnimmt und die Schuhbändel, um zu verhindern, dass er sich womöglich in seiner Zelle damit aufhängt und sich so der Gerechtigkeit und einer allfälligen Strafe entzieht? Diese Praxis belegt doch, dass in unserem Rechtssystem die Bestrafung Vorrang hat: Der mutmassliche Täter soll bei Gesundheit seinen Prozess abwarten und dann im Vollbesitz seiner Kräfte die Konsequenzen tragen, um am Schluss allenfalls geläutert in die Gesellschaft zurück zu kehren.
Nach dieser Logik stellt sich doch die Frage nicht, ob man den Verurteilten den Ausweg des Todes gehen lassen solle. Er muss am Leben bleiben, damit ihn die rechtliche Konsequenz seines Handelns bei vollem Bewusstsein treffen kann. – Hungerstreik als politisches Druckmittel – eine Extrem-Diät quasi – hat eine lange Vergangenheit. Mit ihm kann auf Unrecht aufmerksam gemacht werden. Bei einer rechtmässigen Verurteilung und nach Ausschöpfung aller Rekursinstanzen sieht das allerdings anders aus.