16/11  Haltbar bis…

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 17:25

Die Sache mit dem Coop-Fleisch hat in weiten Kreisen Verunsicherung ausgelöst und auch Fragen aufgeworfen im Zusammenhang mit der Deklarierung der abgepackten „Frischware“: Was bedeuten die Formulierungen genau: Zu verkaufen bis… Haltbar bis… – Das sogenannte „Verfalldatum“: ist es eine ultimative Limite, bei deren Überschreitung für den Konsumenten der Tod durch Lebensmittelvergiftung droht?

In den Diskussionen wird und wurde klar: in allererster Linie würde es gelten, den gesunden Menschenverstand und den Geschmack walten zu lassen. Nicht alle Lebensmittel „altern“ in gleicher Weise und mit gleichem Tempo. Das Verkaufsdatum wird vom Verkäufer selber festgelegt. Wie lange darüber hinaus ein Produkt noch „verzehrfähig“ bleibt, hängt nicht zuletzt auch von der Behandlung und Lagerung zuhause oder auf dem Heimweg ab.

Eines hat sich jedoch als Schwachstelle erwiesen: unklar ist die Bedeutung von Formulierungen wie „haltbar bis…“ oder „zu verbrauchen bis…“! – Hier gibt es im angelsächsischen Raum eine treffendere Umschreibung mit der Formel „best before“. Diese besagt nicht, dass man das Lebensmittel nach einem bestimmten Datum verzehrt haben oder wegwerfen „müsse“, sondern dass es „am besten“ schmecke, wenn man es vorher konsumiere.

Die Konsumentensendung Espresso von Schweizer Radio DRS 1 hat bei den HörerInnen eine Umfrage gemacht, wie diese Formel am besten ins Deutsche übertragen werden könnte. Die Vorschläge sind interessant, wie etwa „optimale Qualität bis…“, „perfekt bis..“, „schmackt am besten vor..“ oder „geschmackstreu bis…“ – Wird sich etwas davon durchsetzen? Entscheidend bleibt letztlich der Geschmack., auf den wir uns verlassen sollten.