3/12  Für einen guten Zweck

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 23:27

In der Zeit vor Weihnachten boomt das Spendengeschäft. Wieder werden all die Rappen eingsammelt, die zählen, mögen die Hilfswerke mit ihren Zähnen knirschen wie sie wollen. Beim Kauf von Windeln kann man nebenbei eine Impfung für Säuglinge in aller Welt finanzieren…aber eine kritische Recherche hat gezeigt, dass bei diesem Deal nur ein kleiner Rappen-Bruchteil pro Windel abgezweigt wird… der Käufer finanziert also die Werbung mit der guten Tat indirekt selber mit.

Ein noch raffinierterer Deal aus San Francisco wird jetzt bekannt. Dort drohte eine gesetzliche Regelung in Kraft zu treten, nach welcher es künftig verboten sein würde, beim Kauf einer Fast Food-Mahlzeit gratis kleine populäre Spielfigürchen abzugeben. Dieses  Verbot wurde von der Stadtregierung erwogen, um die Kinder davor zu bewahren, zum Konsum von zu fettiger, zuckerhaltiger und kalorienreicher Nahrung verführt zu werden.

Um diesem Gesetz zuvor zu kommen, gab McDonald’s kurzerhand die Spielfiguren nur noch gegen einen Aufpreis von 10 Cent ab. Damit war die Klippe der Gratis-Geschenke umschifft, das Gesetz lief ins Leere. Mehr noch: die extra 10 Cent verschwinden nicht in der Kasse, sondern sollen einem wohltätigen Zweck zugeführt werden. Und zwar dienen sie – man staune – für die Finanzierung von neuen Ronald-McDonald-Hotels, die neben Kinderspitälern für die Unterbringung von Eltern gedacht sind, womit die Familien emotional noch enger an die Fast Food-Kette gebunden werden.

Somit läuft da so eine Art wohltätiges Perpetuum Mobile, das von den Konsumenten in Schwung gehalten wird und das dem Hamburger-Macher in mehrfacher Hinsicht dienlich ist. Eine völlig saubere Sache, gegen die die Konsumentenorganisationen zwar Sturm laufen, die aber rechtlich nicht anzufechten ist. – Ausserhalb von San Francisco werden die Figuren weiterhin gratis abgegeben.