16/12 Auf Augenhöhe
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 15:03 |
Das ist der Unterschied zwischen Köniz und London: wenn in London etwas eingeführt wird, was es in Köniz schon länger gibt, dann berichten die internationalen Medien lobend darüber. Köniz fand bisher eher kritische oder doch skeptische Schlagzeilen.
Worum geht es? – Um die „Gleichberechtigung“ der Verkehrsteilnehenden, um die gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche durch Fussgänger, Velofahrer und Automobilisten. So in Köniz seit einigen Jahren versuchsweise installiert: die Hauptstrasse durch den Ort als 30-Stundenkilometer-Zone, ohne Fussgängerstreifen, dafür grünlich bemalt, denn in dieser Zone haben Fussgänger jederzeit den Vortritt, ist gegenseitige Rücksichtsnahme angesagt… und das Konzept soll sich bis jetzt bewährt haben.
In London wird so etwas erst eingeführt: unter der Bezeichnung Exhibition Road werden Verkehrsflächen für Fussgänger und Automobilisten gleicherweise frei gegeben. Die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer müssen sich nicht mehr so in den Autofluss einordnen, dass sie möglichst wenig stören, sie sollen ihren „natürlichen“ Bewegungsflüssen folgen können und nicht mehr hastig von Grünphase zu Grünphase über die Strassen huschen müssen, dazwischen wie Kaninchen vor den roten Männchen verharrend…
Das Projekt wurde wissenschaftlich vorbereitet (und natürlich ist die Situation in London etwas komplexer als in der Berner Agglomeration), mit dem Ziel, verkehrsreiche Städte wieder „begehbar“ zu machen. Dies schliesst nicht aus, dass an anderen Stellen Schnellstrassen die grossen Plätze untereinander verbinden, aber es soll bewirken, dass die Einwohner und die Besucher der Städte wieder lieber zu Fuss gehen, dass dadurch der Detailhandel in der City belebt wird, dass es weniger Autoverkehr gibt und dass – nicht zuletzt – sich die vermehrte Bewegung positiv auf die Gesundheit der Menschen auswirkt.
Es sei überdies durch Studien erwiesen, dass der innerstädtische Autoverkehr bei Tempo 30 am flüssigsten rolle… kein Wunder also, dass dieses Limit auch für Zürichs City ins Auge gefasst wird.