18/5 Die Liste
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 22:10 |
Wer sich für das Thema interessierte, hat fast sehnsüchtig darauf gewartet. Gehört hat man schon vor einiger Zeit, dass sie im Entstehen war. Jetzt ist sie verabschiedet und in Kraft gesetzt. Bis Ende Jahr haben die Lebensmittelproduzenten nun Zeit, ihre Werbung an die neuen Regeln anzupassen.
Gesundheitsförderliche Wirkung – genannt Health Claims – darf nur noch behauptet werden, wenn das Produkt auf dieser Liste zugelassen ist. Ganze 222 Produkte haben das ersehnte „ok“ erhalten, über 1’600 weitere Anträge wurden abgelehnt. Die Kommunikation zu deren „Wirkung“ muss abgeändert und angepasst werden.
Die Liste ist zu umfangreich (sie umfasst 724 Seiten), als dass ich hier im Detail darauf eingehen könnte. Bei den akzeptierten Produkten handelt es sich mehrheitlich um Präparate, welche „natürliche“ Substanzen enthalten, die zum Körperaufbau nützlich sind. Elemente wir Eisen, Zink, Vitamine, aber auch Zucker-Austausch-Stoffe, z.B. in Kaugummi.
Praktisch alle Produkte auf der Basis von Joghurt und Milch wurden abgelehnt. Wie phantasievoll immer die Bakterienstämme benannt wurden, welche das Milchprodukt speziell besiedeln sollen, sie fanden keine Gnade. Die meistbreworbenen der oralen Heilsbringer wie etwa Actimel wurden nicht zugelassen.
In einem Info-Dienst werden erste Stellungnahmen verschiedenster Institutionen publiziert. Viele Experten warnen nun vor einer sprunghaften Zunahme von billigen Imitaten, welche sich an die „bewilligten“ Produkte anhängen würden. Zudem wird der Werbung eine hohe Kreativität attestiert, auf der Suche nach Wegen und Möglichkeiten, die „verbotenen“ Slogans künftig durch solche zu ersetzen, die juristisch nicht fassbar sind. Die Verwirrung bleibt dem Kunden, zu dessen angeblichem Wohl letztlich alles geschieht…