29/11  Kinderschutz

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 23:14

Im Rahmen einer informativen Tagung habe ich heute am Rande eines Vortrags etwas aufgeschnappt, das mich auch nachträglich noch beschäftigt. Auf die Gefahr hin, nur einen Teil der Aussage verstanden zu haben: Aber auch dieser Teil allein wäre noch beunruhigend genug.

Es ging um die Betreuung stark übergewichtiger Kinder und darum, dass bei diesen Betreuungs-Programmen eine intensive Mitarbeit der Eltern die entscheidende Voraussethzung ist für den Erfolg der Massnahme. Dann sagte der Experte – sinngemäss – folgendes: Ab kommendem Jahr würde das revidierte Kinderschutz-Recht in Kraft treten und dies könnte unter anderem bedeuten, dass Eltern, die es unterlassen, ihre übergewichtigen Kinder innerhalb der Familie aktiv zu unterstützen, im Interesse des Kindswohles belangt werden könnten. Unter anderem dadurch, dass ihnen die Kinder weggenommen und in einem Heim zur Kur untergebracht werden.

Diese Information war für manche der Teilnehmenden – wie für mich – überraschend und neu. Und sie eröffnet Perspektiven, deren Konsequenzen auf den ersten Blick nur schwer abzuschätzen sind: was heisst das in der Praxis? Entsteht hier ein neuer, bisher ungekannter Druck auf Familien mit dicken Kindern? Werden diese in der öffentlichen Wahrnehmung als Versager gebrandmarkt? Gibt es künftig ein neues Spitzeltum der Nachbarn, die mit Fingern auf übergewichtige Kinder zeigen und die das Jugendamt alarmieren, wenn das Kind nach einem Monat noch nicht dünn geworden ist? – Eine beängstigende Vorstellung, die man nicht zu Ende denken möchte.

Aber es ist anzunehmen, dass der Referent nicht diese Situation vor Augen gehabt hat, sondern eine fürsorgerliche Massnahme als allerletzten Ausweg, wenn alle anderen Ermahnungen nichts gefruchtet haben, mit einer strikten Regelung, die Willkür und Nachbarschaftsneid unterbindet. Wir werden gut daran tun, die Entwicklung nächstes jahr genau zu beobachten.