26/8  Wurstalarm!

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 23:15

Die Bratwurst hat derzeit eine ausserordentliche Medienpräsenz. Zuerst war der schildbürgerhaft anmutende Zoff um das Verbot der Bratwurstabgabe bei politischen Auftritten, als indirekte Folge des Knatsches um den nächtlichen Verkauf von Würsten in Tankstellen-Shops… und nun kommt die Sache mit dem Verfalldatum.

Ein Metzger wurde bei der Polizei verpetzt, weil er an einem Stand in der Innenstadt Würste verkauft haben soll, deren Haltbarkeitsdatum laut Packung bereits abgelaufen war. Die Nachprüfung ergab  – so seine Erklärung -, dass es sich um Würste handelte, die vor rund drei Wochen an der Street Parade übrig geblieben waren und die der Fleischer dann eingefroren habe, um sie nicht wegwerfen zu müssen, und die er nun frisch aufgetaut unter die Kundschaft gebracht habe.

Solche Produkte seien, da sind sich die Experten einig, noch geraume Zeit über das angegebene „Haltbarkeitsdatum“ hinaus ohne Bedenken zu verzehren, denn dieses Datum signalisiert nicht etwa den Zeitpunkt, an dem sich ein Lebensmittel in Fäulnis auflöst, sondern das Datum, bis zu dem es mit Sicherheit mindestens geniessbar bleibt. „Best before“ lautet der internationale Slogan: vor diesem Datum sei das Produkt qaualitativ auf dem Höhepunkt. Wer es später erst esse, könne sich aber auf seine eigene Wahrnehmung verlassen: wenn es noch „gut rieche“, sei es unbedenklich. Wenn es in der Zwischenzeit tiefgefroren war, verlängert sich die Haltbarkeit ohne Einschränkung.

Es mutet grotesk an, dass auf der einen Seite heute überall Aktionen anlaufen, um die Menge des „foodwaste„, der weggeworfenen Lebensmittel zu reduzieren, und gleichzeitig wird wegen einiger Tage Teifkühl-Aufschub eine Wurst-Hysterie angezettelt, deren einziges Ziel eigentlich nur sein kann, den Ruf des betreffenden Metzgers zu beschädigen.