19/9 Dicke Verbrecher
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 15:42 |
Es ist ein klarer Fall von Diskriminierung. Natürlich, kann man sagen, ist in der Krankenkasse die Zusatzversicherung freiwillig. Ein Angebot, für das der Versicherer „seine“ Kriterien im eigenen Ermessen und nach Belieben formulieren kann.
Und trotzdem: eine Kasse, die mit dem schönen Zusatz wirbt „Dir vertraue ich“ hält in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Pflegezusatzversicherung fest, welche Leistungen von der Versicherung ausgeschlosen sind. Es sind „Folgen von kriegerischen Ereignissen in der Schweiz und im Ausland“, es sind Folgen von „Teilnahme an Terrorakten“, an „Unruhen, Demonstrationen oder ähnlichen Anlässen“ (was immer man unter einem „ähnlichen“ Anlass verstehen mag…), nicht bezahlt wird für Folgen von „Raufereien und Schlägereien“ (ausser es sei jemand als Unbeteiligter in einen Streit geraten), nicht bei Suchtmittel- oder Drogenkonsum und nicht bei einem erfolglosen Selbstmordversuch, und auch nicht bei der „vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Ausübung von Verbrechen und Vergehen“.
Im nächsten Abschnitt steht dann kurz und bündig aufgelistet: Keine Leistungen werden zudem ausgerichtet für: … Behandlung von Adipositas (Übergewicht) …
Da haben wir es also schwarz auf weiss. Übergewichtig zu sein und an Adipositas zu leiden ist für den Versicherer identisch mit der vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Ausübung eines Verbrechens! Soll er selber zahlen, der Schuft! Spielt ja keine Rolle, dass er seine Prämien in voller Höhe immer zuverlässig einbezahlt hat: von der Zusatzversicherung muss er nichts erwarten, es reicht, wenn man ihm die Leistungen im Rahmen der Grundversicherung zwangsweise auszahlen muss… und auch dort finden manche Kassen immer neue Tricks, um sich vor der Kostengutsprache zu drücken.
Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Krankheitsbildern ist ein Skandal. Es ist längst erwiesen, dass Adipositas nicht einfach „selbstverschuldet“ ist. Aber die Krankenkassen halten mehrheitlich an ihrer Diskriminierungspolitik fest, ja in der Regel ist es gar nicht mehr möglich, überhaupt eine Zusatzversicherung abzuschliessen, wenn man einen höheren BMI als 30 deklariert, und bei BMI über 26 wird der Vertrauensarzt eingeschaltet. Die Bestrafung der Betroffenen liegt nach wie vor im Trend.