11/1  Indische Steuern

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 22:22

Die Frage der Auswirkungen einer Besteuerung von „ungeeigneten“ Lebensmitteln wurde bisher meist unter dem Aspekt der westlichen Wirtschaft diskutiert. Nun liegt eine umfassende Analyse vor, die sich mit der Frage befasst, was man sich von der Besteuerung von gezuckerten Getränken in Indien erhoffen könnte.

Untersucht wurden dabei die Trinkgewohnheiten in rund 200’000 indischen Familien, und zwar verteilt über das ganze Land, in allen sozialen Milieus und Schichten. Die Erkenntnisse wurden in Relation gesetzt zu den jeweiligen Einkommen und den Haushaltsbudgets.

Unter verschiedenen Annahmen von Steuerbelastungen wurden in Modellen Hochrechnungen angestellt über die zu erwartenden Rückwirkungen auf den individuellen Konsum von gezuckerten Getränken. Dabei zeigte sich, dass der Preisaufschlag eine gewisse Höhe haben müsste, um Wirkung zu zeigen, dass er aber auch nicht zu gross sein darf, um nicht einen illegalen Umgehungsmarkt zu provozieren.

Als Tax-Limite wurde eine Steuer von ca. 20 Prozent ermittelt. Durch eine solche Massnahme würde sich – so das Fazit der Studie – vor allem bei jungen Erwachsenen eine massive Reduktion der Neu-Erkrankungen an Adipositas, Übergewicht und Diabetes Typ 2 erzielen lassen. Und zwar unbesehen der geografischen und ethnischen Verteilung der Bevölkerung.

Dabei handelt es sich allerdings erst um eine theoretische Erkenntnis aufgrund von Modell-Kalkulationen. Und es ist davon auszugehen, dass die Getränkeindustrie nicht tatenlos zusieht. Wo bei uns in der öffentlichen Wahrnehmung die Akzente gesetzt werden, das sieht man an den seitenlangen Erörterungen in der Boulevardpresse über den Umstand, dass bei Denner das aus Tschechien importierte Coca-Cola pro Liter sage und schreibe zehn Rappen weniger kostet als die Schweizer Brause…