4/3  Gerichtsentscheid

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 15:58

Ich döste noch ein wenig vor mich hin. So wie jeden Morgen, nachdem der DAB-Radiowecker seinen Dienst angetreten hatte und mich diskret und pünktlich mit den Frühnachrichten von „HeuteMorgen“ beschallte. Dann kam das Regionaljournal und darin eine kurze, sachliche Mitteilung.

Am Spital Bülach könnten weiterhin die bariatrischen Magenoperationen ausgeführt werden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung der kantonalen Gesundheitsdirektionen wieder aufgehoben habe. Die Gesundheitsdirektionen hatten den Versuch unternommen, die Anzahl der Kliniken, an denen Magen-Operationen gegen Übergewicht vorgenommen wurden, dramatisch zu reduzieren. Dieser Schritt wurde begründet mit dem Hinweis, es handle sich dabei um „hochspezialisierte viszeralchirurgische Eingriffe“. Diese könnten nur auf dem erforderlichen Niveau ausgeführt werden, wenn eine gewisse Fallzahl pro Jahr erreicht sei, und deshalb sei eine Konzentration auf einige wenige Standorte schweizweit unerlässlich.

Eine solche Perspektive kann nur in einem allein auf Rentabilität fixierten Verwaltungsgehirn entstehen. Bereits bei dem ersten Auftauchen entsprechender Ideen wurde heftig darauf hingewiesen, dass eine solch drastische Reduktion der Adipositas-Kliniken den Interessen der PatientInnen zuwieder laufe und dass professionelle Qualität zwar ein Resultat von Routine sein kann, dass dies aber nur einer von verschiedenen Faktoren ist in der langen Kette der seriösen Betreuung von Bariatrie-PatientInnen.

Wie auch immer: Berufsverbände und Kliniken haben gegen die Auflagen der kantonalen Gesundheitsdirektionen rekurriert – und das BVG hat diesen Rekursen Recht gegeben. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Szene – im Interesse der Adipositas-Betroffenen – weiter entwickelt.