11/2 Deckungszuschlag
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 20:39 |
Sie wissen nicht, was dieses Wort bedeutet. Ich habe es bis heute auch nicht gekannt, bis es in einem Lokal-TV-Bericht aufgetaucht ist. Spontan hätte ich den Begriff mit der Landwirtschaft assoziiert, als wir jeweils mit der Kuh im Schlepptau ins Nachbardorf gepilgert sind, wo der Zuchtstier war, bevor die künstliche Besamung erfunden wurde. Das ist zwar lange her, aber ich wäre völlig falsch gelegen.
Einen Deckungszuschlag, sagt der Herr Wirt, in der Höhe vion zusätzlich zehn Franken, müsse er verlangen, wenn jemand in seinem gepflegten Retaurant nur etwas Kleines bestellt, etwa eine Vorspeise, sonst nichts. Damit würde er seine Umtriebe – eben: decken, die ihm so oder so entstehen, Miete, Personal, Reinigung, auch wenn die Kundschaft nur wenig konsumiert.
Die Passanten, vom Fernsehen befragt, fanden dies schäbig und gar nicht lustig: Zehn Franken für nichts! – Meine Erinnerung geht zurück an das Quartier-Café meiner Schwiegereltern. Dort sassen die älteren Damen ganze Nachmittage lang hinter einer einzigen Tasse Café Crème und reagierten verdriesslich, wenn man sie fragte, ob sie noch etwas bestellen möchten…
Für mich wäre das „gediegene“ Speiselokal für gehobene Ansprüche auch nichts: weil ich am Abend nur eine kleine Portion Gemüse zu mir nehmen darf, knapp einen halben Teller voll, dazu ein Mineralwasser, würde auf meiner Rechnung ein Strafbetrag fällig, der den Wert der Nahrung wohl um ein Mehrfaches überstiege.
Da lobe ich mir die Beiz zum UnterDorf in Zürich-Affoltern. Die Wirtin kennt meinen Speiseplan und weiss, was ich essen darf und was nicht. Und sie lässt mir in der Küche liebevoll mein Tellerchen zubereiten, ohne Zusatzkosten und Aufpreis. Denn sie ist gelernte Ernährungsberaterin und hat ein gutes Herz.
Dem Abzocker mit seiner Deckungspauschale würde ich nicht nachtrauern, wenn keiner mehr hinginge.