4/9  Schürzen-Lichtblick

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 14:55

Leider ein deutsches Gericht. Aber trotzdem ist sein Urteil ein Silberstreif am düsteren Himmel. Es geht um die Fettschürze. Diese entsteht, wenn jemand viel Gewicht verloren hat. Dann hängt die überschüssige Haut in grossen Falten herunter, an den Oberarmen bilden sich „Fledermausflügel“, auf den Schenkeln wirft die Haut Wellen, am Rücken zeichnet sich ein Weihnachtsbaum ab und die Bauchhautfalten entzünden sich… Was sich mit weiten Kleidern notdürftig verdecken lässt, ist im Spiegel entstellende Wirklichkeit und schlägt unbarmherzig aufs Selbstwertgefühl, ja kann sogar die Ausübung bestimmter Berufe beeinträchtigen.

In der Schweiz gibt es ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts aus dem Jahre 2006, wonach eine Hautstraffung nach Gewichtsverlust als kosmetische „Schönheitsoperation“ zu betrachten und demnach von den Krankenkassen nicht zu bezahlen sei. Nur ausnahmsweise werden die Kosten erstattet, meist auch nicht in vollem Umfang. Der Ermessensspielraum zwischen einweisendem Arzt und der Kasse ist enorm und wird oft willkürlich genutzt.

Nun berichtet das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL über einen Gerichtsentscheid in Deutschland, nach dem eine Kasse dazu verurteilt wurde, die Kosten für eine solche Straffung auch nachträglich zu übernehmen, da die Entstellung durch die Hautlappen so belastend sei, dass sie einen „Krankheitswert“ darstelle. Wie weit dieses Urteil für Deutschland präjudiziellen Charakter haben wird, bleibt abzuwarten. Das Schweizer Urteil könnte erst durch ein Revisionsverfahren rückgängig gemacht werden, das bisher aber noch nicht angestrebt wurde.

Gibt es konkrete Erfahrungen, wie bei uns die Kassen mit der Wiederherstellung umgehen? Interessant wären vor allem Berichte über erfolgte Kostengutsprachen. Bitte meldet euch.