27/4 Ein Gericht vor Gericht
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 19:04 |
Es geht um das Happy Meal von McDonald’s. Und um die Justiz in Brasilien. Die „Glückliche Mahlzeit“ ist ein kinderfreundliches Paket all inlusive, mitsamt einem Spielzeug, ausgerichtet auf die kleinsten Konsumenten, z.B. im Rahmen einer Kindergeburtstags-Party, bei der sich Eltern um gar nichts kümmern müssen und der liebe Clown Ronald McDonald die ganze Unterhaltung übernimmt, während die Kiddies mampfen.
Im Brasilien hatte eine Konsumentenorganisation vor drei Jahren gegen den Food-Konzern geklagt, dasss er mit der Abgabe von Spielzeugfiguren die Kleinen auf unlautere Weise an sich zu binden versuche. Nun hat ein Gericht in Sao Paulo diese Klage gutgeheissen und McDonald’s zu einer Busse von umgerechnet 1,6 Mio US-Dollar verurteilt.
Es gehe nicht an, sagte der Anwalt der Kläger, dass Kinder als Kunden mobilisiert würden mit Mitteln, die sie nicht rational verstehen könnten. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an. In Brasilien wurden bereits mehrere restriktive Urteile zum Schutz der KonsumentInnen vor Willkür der Anbieter gefällt, während in vergleichbaren Fällen in Amerika die Rechtssprechung auf die freiwillige Einsicht der Beklagten und auf eine Selbstkontrolle vertraut, gegen welche die Industrie allerdings regelmässig verstösst. Auch wenn McDonald’s in USA – als Folge solcher Klagen – inzwischen eine Frucht ins Happy Meal gibt und den Kaloriengehalt anschreibt… Der Justiz wird die Arbeit nicht ausgehen.