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Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 22:42 |
Die Sache mit dem „Fleisch-Skandal“ wirft seit Tagen hohe Wellen. Mit beträchtlicher krimineller Energie wurde auf verschiedenen -ebenen innerhalb der Produktions- und Vertriebskette gezielt geschummelt, getäuscht, gefälscht und betrogen. Wer daran wie viel verdiente ist noch nicht ermittelt, die Gelackmeierten sind jedoch die Konsumenten und Verbraucher, die in der Regel zu viel bezahlt haben für etwas, das eigentlich billiger gewesen wäre.
Über die Qualität der Ware haben wir bisher nichts erfahren. Es ist anzunehmen, dass die unter dem Strich nicht problematisch war, wenn man davon ausgeht, dass Haltbarkeiten meist grosszügig definiert sind und es sich nicht nachweislich um „Gammelfleisch“ gehandelt hat.
Wären die Täuschungen und Betrügereien durch eine bessere Lebensmittelkennzeichnung zu enttarnen gewesen? Die Frage ist insofern müssig, als sich mit genügender Raffinesse jede Kennzeichnung auch fälschen und verändern lässt.
Interessanterweise hat die EU gerade dieser Tage neue Richtlinien für die Anschreibung der Lebensmittel erlassen, die auf den 13. Dezember hin in Kraft treten. Diese weisen – so der Infodienst Food Monitor in einer Mitteilung – insgesamt in Richtung vermehrter Transparenz, auch wenn sie z.B. die „Ampel“ nach wie vor nicht einführen… Neben der Regelung der Schriftgrössen auf dem Etikett und der Hervorhebung von Angaben betr. Allergien muss bei tiefgefrorenen Fleischprodukten neuerdings zwingend das Datum angegeben sein, an dem das Produkt tiefgekühlt wurde. (Was allerdings Betrüger nicht davon abhalten wird, aufgetaute Ware als „frisch“ zu deklarieren.)
Witzig in unserem „Fall“ ist auch die neue Regelung, wonach bei verarbeiteten Fleischwaren das Herkunftsland nicht mehr explizit genannt zu werden braucht: es genügt der Hinweis, die Zutaten stammten „aus der EU“… Da wäre es – sofern die Schweiz zur EU gehören würde – keine Sache mehr, wenn das Poulet aus Ungarn kommt. – Aber eben: man hatte ihm hierzulande betrügerischer weise einen Schweizer Pass aufgestempelt. Und das ist so oder so ein verbotener Akt.