16/6 Gegengift
Kategorie: Allgemein Von Heinrich von Grünigen um 18:05 |
Zugegeben, ein etwas spezieller Begriff. Er wurde geprägt von französischen Verbraucher-Organisationen. Diese verlangen von den zuständigen Behörden, einen neuen Farb-Code, in Anlehnung an die „Ampel-Deklaration“, einzuführen, um den Konsumenten die Orientierung über das Lebensmittel-Angebot zu erleichtern. Das neue System wurde von Prof. Serge Hercberg Anfang 2014 entwickelt. Dieser Code nennt sich nicht mehr „Ampel“, sondern eben „farbiger Code“.
Dieser Code, sagen die Konsumentenschützer, sei das wahre „Gegengift“ gegen die Werbebotschaften der Lebensmitelhersteller, denn diesen solle gesetzlich verboten werden irreführende Formulierungen auf die Packungen zu drucken wie „ohne Zuckerzusatz“, „weniger Salz“ oder „reduzierte Kalorienzahl“. Das neue „Front-of-Pack“-Label (also vorne an der Packung angebracht) hat 5 Punkte in den Farben: grün, gelb, orange, rosa und rot. Rot bedeutet: nur in kleinen Mengen geniessen.., grün bedeutet: kann täglich und in grösseren Mengen eingenommen werden.
Die farbigen Code-Punkte bezhiehen sich auf: Salz, Fett, Zucker, Kalorien, in bestimmten Fällen auch auf Eiweiss, Nahrungsfasern, Früchte, Gemüse, Nüsse… – Von der Code-Kennzeichnung ausgenommen sind speziell definierte Frischprodukte und Getränke. Das Ganze klingt noch etwas unvertraut und verwirrlich, es soll in einer ersten Phase auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Die französische Lebensmittelbehörde hält die Einführung eines solchen Farb-Codes jedenfalls für „machbar“, wie dieser Tage bekannt wurde.