9/12  Schwein gehabt?

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 17:20

Aus Europa kommt die Kunde, dass in Brüssel neue Richtlinien erlassen worden seien, was die Deklaration der Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln betrifft. Im Detail habe ich das noch nicht studiert, aus den verschiedenen Meldungen ging aber hervor, dass vor allem die Leserlichkeit der Angaben verbessert werden solle. Das ist gut so. Denn die Konsumentin will wissen, was sie kauft, bevor sie es kauft.

Ein aktuelles Beispiel macht derzeit die Runde: es geht um eine in Deutschland offenbar populäre, meistverkaufte Geflügel-Cervelat eines bestimmten Herstellers. Da gerade Leuten, die aufs Gewicht achten sollten, immer wieder empfohlen wird, auf „rotes“ Fleisch zu verzichten und sich dem Fleisch von gefiedertem Vieh zuzuwenden, ist die Nachfrage nach solchen Produkten beachtlich.

Nicht zu vergessen, dass auch der Muslim gerne zum Geflügelfleisch greift, da ihm die Schweinebacke verboten ist und gutes Rind seinen Preis hat. – Nun macht die Organisation FoodWatch darauf aufmerksam, dass die besagte und gross als Puten Cervelatwurst bezeichnete Speise zu rund 50 Prozent aus Schweinefleisch besteht!

Das ist ein starkes Stück: wo Pute draufsteht, sollte doch Pute drin sein… Zwar – macht der Hersteller geltend – sei der Anteil Schweinefleisch am Gesamtprodukt hinten im Kleingedruckten korrekt deklariert, deshalb sei es müssig, dies auch noch vorne auf der Packung anzumerken… aber das ist eine faule Ausrede. Wer mit dem Auge die Regale scant und die Begriffe Pute und Geflügel sieht, der greift erleichtert zu und denkt nicht im Traum daran, da könnte noch ein halbes Schwein untergehackt sein.

Ich weiss nicht, ob dieses Produkt auch in der Schweiz im Handel erhältlich ist. Bei Aldi oder Lidl könnte es anzutreffen sein, stammt es doch aus Deutschland. Deutsch und deutlich muss man aber sagen, was von solchen Täuschungsmanövern zu halten ist: Nämlich gar nichts.


Ein Kommentar zu “Schwein gehabt?”

  1. Fischle Wolfgang sagt:

    mit recht wird diese o.a. deklartion als täuschungsmanöver bezeichnet, im grunde handelt es sich um > arglistige täuschung < und dafür gehört eine saftige strafe in geld verhängt und der anbieter 1 jahr ins gefängnis zu wasser und brot oder besser früh mittag und abend diese servelat von der pute, das schwein ist dann ja auch drinn…!
    Lauthalses anprangern in der einschlägigen presse ist pflicht:
    Wann hören endlich diese "Lebensmittelverbecher" auf und werden dingfest gemacht.?

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