5/9  Der Linienrichter

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 14:37

Er steht neben dem Spielfeld und beobchtet. Geht der Ball über die Linie, gibt er ein Zeichen. Heute befinden wir uns in dieser Rolle und heben die rote Fahne: ACHTUNG DISKRIMINIERUNG!

Die Aargauer Zeitung hat den Fall gestern aufgegriffen: von seinem Club wurde der Volleyball-Linienrichter D.G. an die Europameisterschaft delegiert, doch im Juni wurde diese Nomination wieder zurückgenommen. Der Internationale Volleyball-Verband hatte eine Richtlinie erlassen, nach welcher die Linienrichter gewisse Kriterien bezüglich Fitness und Gesundheit erfüllen sollen. Dazu gehören der Body-Mass-Index und der Bauchumfang. Der BMI darf nicht über 30 sein und der Bauchumfang nicht mehr als 102 cm betragen – das sind die offiziellen Grenzwerte für den Befund „Adipositas“.

D.G. hatte einen BMI von 36,4. Dies bedeutete das Aus für seinen Einsatz an der EM. In der heutigen Ausgabe wurde nachgedoppelt. Mit einer Stellungnahme der SAPS und einem Statement aus der Sportmedizin. Erfreulich ist die grosse Solidarität mit dem ausgeschlossenen D.G., die in den Online-Kommentaren zum Ausdruck kommt.

Hier wurde klar die Diskriminierungs-Linie überschritten. Es geht nicht an, jedem Menschen mit einem BMI über 30 quasi „automatisch“ die körperliche Fitness abzusprechen. Zum Glück hat der europäische Volley-Verband signalisiert, dass er bereit sei, seine Zulassungs-Kriterien zu überprüfen.


Ein Kommentar zu “Der Linienrichter”

  1. Daniela sagt:

    Ja, es ist wirklich an der Zeit, dass die „Gescheiten“ dieser Welt einen Ersatz für den BMI finden, wenn dass soooo eine wichtige Maßzahl sein soll.

    Nach gängigem BMI-Rechner hat ja sogar Sprinter Usain Bolt bei einem Gewicht von 95 kg auf 195 cm (= BMI 25) leichtes Übergewicht!!??!!

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