17/3  Beratung gratis?

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 23:19

Ernährungsberatung auf Krankenkasse gibt es dann, wenn jemand durch den Arzt der Beratung zugewiesen wird, weil durch das Übergewicht sog. Komorbiditäten entstanden sind, also begleitende Krankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes, Gelenkschäden.

Am Montag wird im Nationalrat eine Motion behandelt, die Joseph Zisyadis zusammen mit 14 Mitunterzeichnenden im Dezember 2004 eingereicht hat: Der Bundesrat soll veranlassen, dass die Diätberatung übergewichtiger Kinder – analog zu den Erwachsenen – von den Krankenkassen übernommen wird. – Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion.

Hauptbegründung: dass die Veränderung des Essverhaltens bei Kindern als isolierte Massnahme nicht erfolgversprechend ist. Was adipöse Kinder brauchen, ist eine multiprofessionelle Betreuung in einem integrierten Programm, in dem Ernährung, Bewegung, psychologische wie medizinische Aspekte gleichermassen berücksichtigt werden. Ein entsprechender Antrag an die Kassen ist eingereicht und hat gute Chancen, angenommen zu werden. Die Motion Zisyadis ist fachlich überholt.

So weit so gut. – Es gibt in der ganzen Kassenpflicht-Diskussion noch einen Aspekt, den ich kürzlich mit dem Anbieter eines kommerziellen Gewichts-Kontroll-Programms diskutiert habe. Er hat bis jetzt darauf verzichtet, für sein Programm die Kassen-Zulassung zu beantragen, da er der Meinung ist, dass abnehmwillige TeilnehmerInnen nur dann mit Konsequenz bei der Sache sind, wenn diese Sache auch etwas kostet. Sobald die Leistung dank der Kasse quasi gratis ist, lässt das Engagement nach und die Leute hören mit Abnehmen auf…

Das ist ein interessanter Gedanke, der es wert wäre, dass man ihn gelegentlich systematisch erforscht. Ganz ungeschoren kämen die Kassen allerdings nicht davon. Denkbar wäre, dass eine „Bonus-Regelung“ eingeführt wird, indem die Kosten für das Programm zwar zunächst vom Teilnehmer selber übernommen werden; wenn jemand dann aber erfolgreich abgenommen und das neue Gewicht über einen gewissen Zeitraum gehalten hat, dann könnte bei der Kasse eine Teil-Rückerstattung beantragt werden. Dies würde konkrete Anreize schaffen, die im Endeffekt eine finanzielle Entlastung bringen. – Würde eine solche Lösung auf Akzeptanz stossen?