3/11  Berufsrisiko

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 14:20

Die Geschichte hatten wir ja schon, dass übergewichtige Menschen bzw. deren Rechtsvertreter versucht haben, den Fastfood-Riesen McDonald’s vor Gericht zu ziehen wegen der Verursachung dieses Übergewichts.

Neu ist nun aber, dass – allerdings in Brasilien – ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber verklagt – und Recht bekommen hat. Der Konzern wurde verurteilt, dem Kläger eine Genugtuung in der Höhe von 17’500 Dollar auszuzahlen. Wie kommt sowas?

Der junge Mann machte geltend, dass er als 18jähriger Lehrling im Verkauf an der McDo-Theke angefangen habe. Da das Unternehmen auf strikte Qualitätskontrolle drängte und häufig unangemeldete „Geisterkunden“ zu Testzwecken vorbei schickte, habe er dauern seine Produkte, die er verkaufte, auch ausprobieren müssen, um zu prüfen, ob die Qualität auch wirklich stimmt. Dadurch habe er im Verlauf von 12 Jahren ganze 15 Kilo zugenommen!

Der Richter stellte sich auf die Seite des Klägers und verurteilte den Konzern… allerdings mit der Option, dagegen in Berufung zu gehen. Dies werde noch geprüft, lautet die Antwort der Firma.

Das Urteil hat verschiedene Aspekte. Auf der einen Seite ist es grundsätzlich begrüsenswert, dass für einmal ein Gericht sich die Position des Schwächeren, des Betroffenen zu eigen gemacht hat. Zum andern muss man allerdings einräumen, dass eine Zunahme von 15 Kilo in 12 Jahren nicht gerade eine Übergewichts-Explosion darstellt, sondern sich auch ganz einfach begründen liesse durch den Wechsel von der Schule in einen eher ruhigen Beruf… mit etwas sportlicher Betätigung hätte der Mann sich das Zusatzgewicht wohl vom Leib halten können.

Ein ähnliches Phänomen liesse sich wohl auch in anderen kulinarischen Betrieben feststellen. Gerade weil die berufsbedingten Einflüsse am Arbeitsort eine Gefährdung dartellen, müsste es den Angestellten wie dem Arbeitgeber ein Anliegen sein, entlastende Strategienen zu empfehlen oder sogar anzubieten. Vielleicht trägt das Urteil aus Brasilien hier etwas zur Meinungsbildung bei.