18/12  Gericht sei Dank

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 15:38

Interessantes von Europäischen Gerichtshof. Ein Däne (160 Kilo schwer) hatte geklagt, weil ihm seine Stelle als Betreuer in einem Kinder-Tageshort gekündigt worden war. Begründet wurde die Entlassung mit dem Rückgang der Kinderzahlen. Der Betroffene witterte jedoch Diskriminierung wegen Fettleibigkeit und klagte.

Das Gericht hielt in einem bedenkenswerten Urteil fest: wenn eine Adipositas so ausgeprägt ist, dass sie die „gleichwertige Teilhabe mit andern Arbeitnehmern am Berufsleben“ beeinträchtigt, dann kann der Status einer Behinderung festgestellt werden, für welche wiederum – nach EU-Recht – ein Kündigungsschutz gilt.

Adipositas an sich stellt noch keinen rechtlich gesicherten Schutz vor Diskriminierung dar. Unter besonderen Umständen – siehe oben – kann dies jedoch der Fall sein. Es wird nun Sache der dänischen Gerichtsbarkeit sein, den Sachverhalt neu zu klären und zu prüfen, ob dieser im vorliegenden Fall zutrifft.

Dieses Urteil kann für alle EU-Länder eine wegweisende Bedeutung haben. Für die Schweiz gilt es nicht, könnte aber in Konfliktfällen als Vergleich herangezogen werden.