13/8  Drückeberger

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 19:50

Ein beschämender Vorfall. Ein Patient mit schwerer Adipositas (BMI weit über 40) hat sich nach jahrelangem, vergeblichem Kampf unter ärztlicher Aufsicht zu einer Magen-Operation entschlossen. Diese wurde an einer spezialisierten Klinik durchgeführt. Nachträglich weigert sich seine Krankenkasse, die Kosten für den Eingriff zu übernehmen, unter dem Vorwand, der Patient erfülle nicht die notwendigen Kriterien, indem er nicht lückenlos und detailliert nachgewiesen habe, dass er „mindestens zwei Jahre lang“ ohne Erfolg versucht habe, mit konventionellen Mitteln sein Gewicht zu reduzieren.

In ihrer Stellungnahme bemüht sich die Kasse mit spitzfindiger Wortklauberei ihre Haltung zu begründen, indem sie Gerichtsurteile zitiert, die vor Jahren gefällt wurden, als noch andere Bedingungen galten… Dabei beruft sie sich auf medizinische Richtlinien, die seit Anfang 2015 gar nicht mehr gültig sind.

Die aktuellen Bestimmungen der zuständigen Fachorganisation besagen eindeutig, dass bei Operationen, die an zertifizierten Klinik-Zentren durchgeführt werden, keine Kostengutsprache mehr eingeholt werden muss, da die Bedingungen grundsätzlich als erfüllt gelten…

Ist es nun einfache Unkenntnis des aktuellen Stands der Rechtslage oder absichtliche Winkel-Rabulistik, mit welcher hier Patienten in ein Gerichtsverfahren getrieben werden, die an der Last ihrer Krankheit ohnehin schon schwer genug zu tragen haben? Sollte es zu einer juristischen Auseinanderetzung kommen, müsste sich diese Frage rasch klären lassen. Auch im Interesse künftiger PatientInnen.