3/5  Alles neu…

Kategorie: Allgemein    Von Heinrich von Grünigen um 17:50

…macht der Mai. Schon im Vorfeld ausgiebig zu reden haben die Insekten gegeben: Mehlwürmer, Grillen und Heugümper dürfen seit dem 1. Mai mit gesetzlicher Approbation nicht nur verspeist sondern auch verkauft und serviert werden. (Haben wir uns denn eigentlich im Sinne des revidierten Lebensmittelrechts „strafbar“ gemacht, wenn wir in kindlichem Leichtsinn als Mutprobe jeweils lebendige Maikäfer, Regenwürmer oder Nacktschnecken verputzt haben?)

Gross auch die publizistische Enttäuschung, dass ob all der Vorschuss-Propaganda für das kulinarische Geziefer nun in den Regalen vom Coop doch noch keine Krabbler zu finden sind, weder geröstet noch gebacken oder gar in verarbeiteter neuer Protein-Form von Insekten-Burgern…

Dabei ist der legalisierte Verzehr von Gliederfüsslern nur eine von verschiedenen Neuerungen, die im neuen Lebensmittelrecht 2017 eben erst in Kraft getreten sind. Mit den anderen Regelungen passt sich die Schweiz an das in der EU geltende Recht an, in manchen Punkten wird eine Liberalisierung im Umgang mit Lebensmitteln angestrebt, die sich nicht nur für die KonsumentInnen sondern auch für die Anbieter positiv auswirken sollte.

Ob und wo die Gilde der Schlaumeier auch hier wieder Schlupflöcher finden wird, um die Verbraucher auszutricksen oder gar über den Tisch zu ziehen, das muss sich erst noch weisen. Eine gesunde Portion Misstrauen ist allemal angesagt, verbunden mit der Hoffnung, dass die kritischen Medien und Konsumenten-Organisationen wenn immer nötig schon ihres Amtes walten werden.